Der richtige Heckenschnitt

Form und Zeitpunkt

  • Welche Abmessungen soll (darf) die Hecke haben?

    In der „Gartenordnung“ des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e. V. steht unter 3.3 zu lesen, dass die Hecke nicht höher als 110 cm sein darf. Heckenbogen über der Pforte ist erlaubt.

    Verbindliche Richtwerte
    Heckenhöhe: maximal 110 cm
    Heckenbreite: 30 cm oder auch mehr. Das heißt: Vom Wurzelstamm der Hecke zur Wegseite hin sollen es nicht mehr als 15 cm sein. Zur Gartenseite hin kann die Hecke beliebig breit sein. (ganz nach dem Geschmack der Gartenfreunde)

    Damit sorgen wir dafür, dass die Wege die optimale Breite von ca. 3 m erreichen und somit für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr im Bedarfsfall eine ungehinderte Zufahrt möglich ist.

  • Wann soll die Hecke geschnitten werden?

    Unsere Wegewarte und auch unser Vorstand haben sich eingehend mit diesem Thema auseinander gesetzt und sind zu folgender Regelung gekommen:
    Die Hecke ist nach dem 24. Juni (Ende der Brutzeit (Vogelschutz)) bis zum 23. Juli zu schneiden.

    Ist das nicht der Fall, wird der Pächter schriftlich aufgefordert, die Hecke seines Kleingartens innerhalb der nächsten zwei Wochen zu schneiden. Kommt der Pächter dieser Aufforderung nicht nach, wird die Hecke von Personen, die der Vorstand einsetzen wird, geschnitten.
    Eine solche Aktion erfolgt aber keineswegs aus purer Nächstenliebe, sondern gegen eine Gebühr. Die Kosten für den laufenden Meter Heckenschnitt betragen 10 Euro.

  • Wie oft soll die Hecke geschnitten werden?

    Wie oft die Hecke geschnitten wird, entscheidet jeder Pächter selbst.