Was muss ich tun, wenn ich kündige?
Du willst oder musst den Pachtvertrag und die Vereinsmitgliedschaft kündigen?
Das ist sehr schade, denn wir hätten dich gerne noch als Pächter und Mitglied in unserem Verein behalten.
Du hast dich aber für eine Kündigung entschieden, OK, dann wollen wir dir dabei mit Informationen behilflich sein.
Die Beendigung des Pachtverhältnisses / Vereinsmitgliedschaft...
… kann nur bis zum 30. November eines Jahres erfolgen und muss spätestens 3 Monate vorher schriftlich beim Vorstand angezeigt werden (§ 5 des kleingarten-Pachtvertrages /§3 Abs. 3 der Satzung unseres Kleingärtnervereins).
D. h. die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im September bei uns sein.
Nachdem wir die schriftliche Kündigung
erhalten habe, bestellen wir einen unabhängigen Schätzer vom Landesverband der den Wert deiner Parzelle festlegt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, du pachtest nur die sog. „schwarze Erde“, d. h. alles was auf deinem Grundstück steht, also Bäume, Büsche, Stauden, Blumen, die Laube usw. ist dein Eigentum und verkörpert einen Wert. Dieser Wert wird durch Schätzung ermittelt. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Gesamtwert und der möglichen Mängel.
Ist der Garten geschätzt
und damit ein Wert ermittelt, können dann, nach Terminabsprache mit dir, Interessenten den Garten, die Laube, etc. von aussen und innen besichtigen. Deine Kontaktdaten bekommen die Interessenten von uns, nachdem sie ein Bewerberformular inkl. Datenschutzerklärung bei uns hinterlegt haben. Der oder die Interessent(in) schaut sich auch die Schätzung an und entscheidet dann ob sie den Garten übernehmen möchte.
Zum Schluss
machst du einen Termin mit uns (Vorstand) und deinem Nachfolger. Wir machen dann gemeinsam die Übergabe fertig.
So, das ist schon alles. Einfach. Oder?
Der hier beschriebene Weg ist ohne die derzeitigen Einschränkungen und Regeln durch die Corona Krise. Bei einer Kündigung noch während der Einschränkungen werden wir optional Lösungen anbieten.
Euer Vorstand