Wie finde ich einen Garten?

Ihr interessiert euch für einen Garten?
Hier erfahrt ihr, was zu tun ist und wie das Ganze abläuft:

  • Wenn ihr an einem Garten in unserem Verein interessiert seid, schaut auf unserer Homepage ob freie Gärten verfügbar sind.
  • Falls freie Gärten verfügbar sind, kommt ihr zur nächsten Sprechstunde. Dort erhaltet ihr Einsicht in die Schätzung und die Info welcher Garten frei ist.

Schätzung

Über die Schätzung wird der Preis für den Garten festgelegt. Diesen Preis musst Du an den Verein überweisen. Sollten Mängel ausgewiesen sein, die der abgebende Pächter nicht behoben hat oder nicht beheben wird, musst Du diese beheben und bekommst dafür den ausgewiesenen Betrag vergütet.

  • Schaut euch die Gärten zunächst von außen an.
  • Gefällt euch ein Garten, dann meldet euch wieder beim Verein und ihr bekommt die Kontaktdaten der abzugebenden Pächter.
  • Ihr verabredet euch mit dem abzugebenden Pächter, schaut euch den Garten von innen an und begutachtet die Schätzung.
  • Wenn eine Einigung zum Inventar erzielt wurde, informiert ihr uns, dass ihr den Garten übernehmen wollt. Sollten mehrere Interessenten vorhanden sein, so entscheidet der Vorstand über die Vergabe.

Inventar

Alles was im Gartenhaus an Inventar oder an Gartengeräten vorhanden ist, wird von der Schätzung nicht erfasst. Du kannst Dich mit dem abgebenden Pächter auf eine Übernahme einigen – musst es aber nicht. Dann muss die Parzelle komplett geräumt werden. Der Preis für die Dinge/Einrichtungen ist frei verhandelbar.

So, nun habt ihr es fast geschafft.
Was jetzt noch fehlt?

  1. Eintritt in unserem Verein Kleingärtnerverein „Am Werdersee“ e. V. und Unterzeichnung Pachtvertrag.
  2. Ihr zahlt an uns den Schätzpreis, die Vereinsaufnahme (Beitrag) und die Pacht.
  3. Wenn das Geld bei uns angekommen ist, gilt der Pachtvertrag als gültig.
  4. Wir leiten den Schätzpreis, abzüglich des Mängelabzuges, an den abzugebenden Pächter weiter
  5. Ihr verpflichtet euch, die aufgeführten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
  6. Nach der Mängelbeseitigung und der Abnahme erhaltet ihr den einbehaltenen Betrag für die Mängelbeseitigung

Wir drücken die Daumen, dass demnächst der Wunsch nach einem eigenen Garten in Erfüllung geht!

Euer Vorstand