Schwimm- und Badebecken

Liebe Gartenfreunde,
der Sommer kommt mit großen Schritten und wir freuen uns das wir in unseren Gärten diese schöne Zeit genießen können. Und natürlich freuen sich auch die Kinder das sie ausgiebig spielen, turnen und baden können.

Wir bitten allerdings um Beachtung:
Planschbecken mit den entsprechenden Maßen (siehe unten) sind lt. Gartenordnung erlaubt.
Das Aufstellen von Schwimm- und Badebecken sind lt. Gartenordnung nicht erlaubt.
Nachfolgend der genaue Wortlaut aus der Gartenordnung Punkt 1.4.

1.4 Teiche und Badebecken
Während der Monate April bis September dürfen Planschbecken mit einem Durchmesser bis zu 2,0 m und einer Höhe von max. 0,5 m vorübergehend aufgestellt werden.
Die Verwendung von Wasserzusätzen, bspw. zur Haltbarmachung, ist verboten. Schwimm- oder Badebecken sind unzulässig.

Wir wünschen euch einen schönen Sommer viel, viel Spaß und Erholung.

Euer Vorstand