Der Landesverband informiert
Feuerkörbe und Feuerschalen
„Offenes Feuer ist in Bremen nicht erlaubt, doch wenn es keine Gefahr verursacht und niemanden stört, wird es geduldet“, so die Bremer Feuerwehr. Der Vorstand des Landes-verbandes hat beschlossen, Feuerkörbe und Feuerschalen in den Kleingartengebieten zu dulden, wenn diese nur gelegentlich genutzt und die Sicherheitsmaßnahmen seitens des Pächters eingehalten werden.
Bei jedem Feuer, ob es sich hierbei um den Grill, ein offenes Feuer in der Feuerschale, den Feuerkorb oder die Befeuerung des vom Schornsteinfeger abgenommenen Ofens in der Laube handelt, ist eine Rauchbelästigungen zu vermeiden und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten. So haben wir uns das unter § 6.3 der derzeit gültigen Gartenordnung auferlegt.
!! Ein kleines Feuer ist das Maß aller Dinge !!!
Das offene Feuer in Feuerkörben, Feuerschalen, oder Aztekenöfen ist lediglich geduldet, deshalb sollte die Nachbarschaft nicht durch den Rauch belästigt werden. Der Gartenfreund muss in jedem Fall auf eine feuerfeste Unterlage achten, einen sicheren Abstand zu Baulichkeiten wählen, den Wind einschätzen und die andauernde Trockenheit. Deshalb sollte zur Sicherheit immer ein Eimer mit ausreichend Sand bereitgestellt werden. Verbrennen Sie bitte nur naturbelassenes, trockenes Holz (Scheite, Reisig oder Rinde) und befeuern Sie den Grill nur mit dafür zu kaufendem Material. Gartenabfälle, Rasenschnitt und Laub werden ausschließlich kompostiert und dürfen keinesfalls verbrannt werden.
Das Einschreiten durch die Vereinsvorstände ist geboten, wenn anderweitige Feuerstellen zum Einsatz kommen, die Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet werden oder es durch den Qualm der benannten Feuerstellen zu erheblichen Geruchsbelästigungen kommt. Gleiches gilt für den Einsatz und das Verbrennen von Materialien die weder für den Grill, den Ofen noch für einen Feuerkorb oder eine Feuerschale geeignet sind.