Informationen vom Landesverband zur Corona Krise

Bremen, 23.03.2020

Aufenthalt im Kleingarten

Liebe Gartenfreundin,
lieber Gartenfreund,

Gartenarbeit ist gut für den Körper und auch für die Seele. Durch das Pflanzen, Pflegen und Ernten lässt sich Stress vermeiden und abbauen. Zudem wird das Immunsystem durch die körperliche Betätigung gestärkt, die Muskulatur wird trainiert und die Arbeit an der frischen Luft sorgt für einen gesunden Schlaf. Und Gartenarbeit ist nicht nur gesund, sie ist auch erlaubt!

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass es erlaubt ist die Kleingärten zu betreten und dort Gartenarbeit zu verrichten.

Wichtig ist allerdings, dass sich die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner an die neuen Verhaltensregeln halten: Auch in den Kleingärten dürfen nur maximal zwei Personen zusammenkommen, wenn sie nicht aus dem gleichen Haushalt stammen. Geburtstagsfeiern und andere Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind auch in Kleingärten verboten.

Wenn Sie in den Kleingartenanlagen auf andere Menschen treffen, dann halten Sie bitte einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern ein, besser sind 2 Meter.

Wir bitten unsere Mitglieder, sich strikt an die neuen Regeln zu halten, denn sie dienen dem Schutz unserer Gesundheit.

Unsere Geschäftsstelle im FlorAtrium ist besetzt und telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nun erst einmal alle Termine, die bis zum 17. April 2020 stattfinden sollten, absagen.

Bleiben Sie alle gesund und viele Grüße aus dem FlorAtrium.

Katharina Rosenbaum
Geschäftsführerin

Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. · J.-F.-Walte-Str. 2 · 28357 Bremen· Telefon 04 21 / 336 551-11 · Telefax 04 21 / 336 551-29