Sind Feuerkörbe und Feuerschalen
im Garten ohne Genehmigung erlaubt?

Im Gegensatz zu klassischen Lagerfeuern bedürfen Feuerkörbe und Feuerschalen in der Regel keiner Genehmigungen.

Die Einhaltung der Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetze ist jedoch immer zwingend. Generell sind Feuerkörbe so zu betreiben, dass Allgemeinheit und Nachbarschaft weder gefährdet noch erheblich belästigt werden.
Auch beim Gebrauch von Feuerkörben und Feuerschalen sind Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Sicherheitsabstände zu Gebäuden und brennbaren Materialien sind genauso einzuhalten, wenn auch im geringeren Umfang als bei Lagerfeuern im Garten. Ein Mindestabstand von 3 – 5 Metern zu brennbaren Umgebungsmaterialien (Gartenmöbel, Sträucher etc.) ist ratsam.

Brandbeschleuniger verbieten sich auch bei kleinen Feuern im Feuerkorb, da die Verletzungsgefahr durch Stichflammen viel zu groß ist. Geeignetes Löschmaterial (Feuerlöscher, Wasserschlauch und Wassereimer) ist idealerweise in Feuerkorb – bzw. Feuerschalennähe bereitzustellen.